„Das Spiel Jünglings-Verein Dortmund gegen Steele am 27.09.08 konnte nicht zum Austrag gebracht werden, weil der Schiedsrichter nicht wusste, wo der Platz des Jünglings-Vereins liegt. [...] Am Bahnhof ist er nicht erkannt worden, noch hat er den Platz ausfindig machen können. Bei dieser Gelegenheit machen wir die Vereine darauf aufmerksam, dass dem Schiedsrichter in der Einladung auch stets die Lage des Platzes mitzuteilen ist. Jünglings-Verein hat dies unterlassen und haftet für die entstandenen Kosten.“
[Beschluß des Bezirks-Ausschusses des 4. Bezirks des Westdeutschen Spielverbandes aus dem Jahr 1908]
Herr Wieland - 7. Februar 2008, 21:38